Die Genauigkeitsstufen bei der Schadensanalyse reichen von der Erfassung der Bausubstanz durch eine einfache Augenscheinnahme ohne Freilegungsarbeiten bis hin zu einer sehr eingehenden
Prüfung der Bausubstanz mit flächigem Freilegen, ergänzt durch Laboranalysen. Daraus ergibt sich auch die erreichbare Genauigkeitsstufe des Gutachtens. Diese kann somit eine erste Prognose oder
eine eindeutige Bewertung des Bauteils/Gebäudes mit Aussagen zu einem SOLL/IST-Vergleich darstellen.
Nur die Kenntnis der Schadensursache ermöglicht deren Beseitigung. Ist die Ursache unbekannt liegt die Wahrscheinlichkeit einer nicht nachhaltigen Beseitigung des Schadens bei mindesten 50%.
Der Verwendungszweck entscheidet über die Qualität/Quantität der Schadensaufnahme vor Ort und der daraus resultierenden/ erforderlichen Dokumentation.
Gutachtentypen:
Orientierungsgutachten
Individualgutachten
Kurzgutachten
Beweissicherung
Grundsätzlich erfolgt keine Bewertung zu:
a) Haustechnik
b) Wertentwicklung der Immobilie
c) Vermarktung
d) Vermietbarkeit
e) Rechtsfragen
Fachberatung
Bautechnische Prozessvorbereitungen, d.h. das Erarbeiten der Fragen, welche der Gerichtsgutachter beantworten und die
er nicht beantworten muss. Es gilt der Gundsatz: 'Wer nicht die richtige Frage stellt bekommt nicht die passende Anwort.'