Info


Die Genauigkeitsstufen bei der Schadensanalyse reichen von der Erfassung der Bausubstanz durch eine einfache Augenscheinnahme ohne Freilegungsarbeiten bis hin zu einer sehr eingehenden Prüfung der Bausubstanz mit flächigem Freilegen, ergänzt durch Laboranalysen. Daraus ergibt sich auch die erreichbare Genauigkeitsstufe des Gutachtens. Diese kann somit eine erste Prognose oder eine eindeutige Bewertung des Bauteils/Gebäudes mit Aussagen zu einem SOLL/IST-Vergleich darstellen.

 

Nur die Kenntnis der Schadensursache ermöglicht deren Beseitigung. Ist die Ursache unbekannt liegt die Wahrscheinlichkeit einer nicht nachhaltigen Beseitigung des Schadens bei mindesten 50%.

 

Der Verwendungszweck entscheidet über die Qualität/Quantität der Schadensaufnahme vor Ort und der daraus resultierenden/ erforderlichen Dokumentation.

 

Gutachtentypen:

 

Orientierungsgutachten

Individualgutachten

Kurzgutachten

Beweissicherung


Grundsätzlich erfolgt keine Bewertung zu:

 

a) Haustechnik

b) Wertentwicklung der Immobilie

c) Vermarktung

d) Vermietbarkeit

e) Rechtsfragen

 

Fachberatung

Bautechnische Prozessvorbereitungen, d.h. das Erarbeiten der Fragen, welche der Gerichtsgutachter beantworten und die er nicht beantworten muss. Es gilt der Gundsatz: 'Wer nicht die richtige Frage stellt bekommt nicht die passende Anwort.'