Holzschutztechnischer Untersuchungsbericht


Schon ein geringfügiger Wasserschaden kann zu verheerenden Folgen führen! " Warum knarrt und wippt der Fußboden denn so!?" 

 

Der Holzschutztechnische Untersuchungsbericht (HTU) dokumentiert festgestellte Schäden durch biotische Schaderreger. Holzzerstörende Pilze (z.B. Echter Hausschwamm, Brauner Keller- oder Warzenschwamm, Weißer Porenschwamm u.a.) oder holzzerstörende Insekten (Hausbock, Nagekäfer, Trotzkopf u.a.) sind in der Regel in verdeckten Bereichen vorhanden und deshalb erst nach dem Freilegen feststellbar. Beim Umfang der Untersuchung orientieren wir uns an den Vorgaben und Anforderungen der DIN 68800 Teil 4 und dem WTA Merkblatt 1-2-05/D. Durch eine endoskopische Untersuchung kann minimalinvasiv gearbeitet werden, jedoch mir der Einschränkung nicht alle Bereiche in Augenschein nehmen zu können. Im Zuge der Untersuchung werden der Befallsumfang, der Grad der Schädigung und die Art der Schadorganismen festgestellt und Sanierungsmaßnahmen vorgeschlagen.

 

Ein holzschutztechnischer Untersuchungsbericht ist die Grundvorraussetzung für eine angemessende Planung der Sanierungsmaßnahmen.

 

In der DIN 68800 Teil 4 sind die Mindestanforderungen bei einer Sanierung aufgeführt, die zwingend zu erfüllen sind. Um dies zu ermöglichen muss der Schaderreger, der Umfang und die Befallsgrenze des biotischen Schadens bekannt sein und ob ein aktiver/vitaler, oder inaktiver/nicht vitaler Befall vorliegt. Darüber hinaus wird von uns der Substanzverlust der Holzbauteile ausgewiesen, der es dem Tragwerkplaner ermöglicht eine optimierte Bemessung der konstruktiven Sanierungsmaßnahme vorzunehmen.

 

Aus unserer Sicht besteht die größte Gefahr für Vermögenswerte durch die Verschleppung der Sporen des Echten Hausschwammes. Bei Nichtbeachtung eines Befalls durch den Echten Hausschwamm kann sich dieser theoretisch innerhalb von 365 Tagen um 2,91 Meter in alle Richtungen ausbreiten!